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Agri-Photovoltaik in Gersheim
Energie und Landwirtschaft gemeinsam nachhaltig gedacht

Aus dem Saarland, für das Saarland! Als lokale Akteure vereinen wir die Solarstromproduktion und Landwirtschaft in unserer Region. Nutzen Sie unser Angebot und investieren Sie über ein festverzinstes Darlehen direkt in den Agri-Solarpark Gersheim im schönen Bliesgau.

Eckdaten und Projektstatus des Agri-Solarparks in Gersheim

Der Geschäftsführer des Agri-Solarparks Gersheim über Agri-PV und das Projekt

Der Flächeneigentümer bzw. -bewirtschafter über das Projekt

Die Kooperationsgemeinschaft Saar Ingenieurbüro und Next2Sun Projekt GmbH zum Projekt

Regionalität lohnt sich: Exklusiver Zinsbonus für Investoren aus der Region!

Kompetenz, Erfahrung und Expertise bei Planung und Umsetzung

Logo Bundesverband Solarwirtschaft
Logo Verband für nachhaltige Agri-PV
Logo Verband Deutscher Maschinen- und Anlagenbau (VDMA) e. V
next2sun vertikale photovoltaik
Logo Ingenieurkammer Saarland
Gewinner deutscher Solarpreis 2020

Einblicke in die Projektfortschritte

Hier finden Sie immer den aktuellen Status des Projektes,

Vom Mehrfachnutzen profitieren

FAQ

Hier finden Sie eine Reihe von grundsätzlichen Fragen und Antworten zu Agri-Photovoltaik sowie zum Projekt selbst.

Weitere Details finden Sie auf der Investment-Seite von Next2Sun.

Agri-Photovoltaik stellt den Überbegriff für Freiflächen-Photovoltaikanlagen Konzepte dar, die eine Doppelnutzung von Photovoltaik und Landwirtschaft auf ein und derselben Fläche ermöglichen.

Die DIN SPEC 91434 „Agri-Photovoltaik-Anlagen – Anforderungen an die landwirtschaftliche Hauptnutzung“ ist in mehreren Sprachen kostenfrei unter folgendem Link abrufbar:
https://www.beuth.de/de/technische-regel/din-spec-91434/337886742

Der Projektstandort für den Agri-Solarpark Gersheim befindet sich in der Gemeinde Gersheim, im Landkreis Saarpfalz-Kreis, ca. 1,2 Kilometer östlich der Ortslage von Niedergailbach. Das Plangebiet ist rund um den Drehbrunnerhof angeordnet und nach Süden, Norden und Osten von Wald umgeben. Nach Westen führt ein Weg talabwärts Richtung der Ortslage Niedergailbach.

Im März 2025 erfolgte die Genehmigung der Flächennutzungsplanteiländerung durch die Landesplanung. Seit April 2025 ist der Bebauungsplan durch die ortsübliche Bekanntmachung rechtskräftig.

Warnhinweis gem. § 12 Abs. 2 Vermögensanlagegesetz:

Der Erwerb dieser Vermögensanlage ist mit erheblichen Risiken verbunden und kann zum vollständigen Verlust des eingesetzten Vermögens führen.

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